Manychat und Messenger-Marketing rechtssicher nutzen: Dein Leitfaden für DSGVO, Opt-In & Abmahnfallen im Online-Business

Messenger-Marketing und Chatbots wie Manychat sind die aktuellen Stars im Online-Business. Sie versprechen Effizienz, schnelles Community-Wachstum und automatisierte Kundenkommunikation – vom Erstkontakt bis zum Launch. Doch gerade in Deutschland gibt es klare rechtliche Spielregeln. Wer DSGVO, Opt-In und Werbe-Regeln ignoriert, handelt sich schnell Abmahnungen, hohe Bußgelder oder Reputationsverluste ein.

In diesem Beitrag erfährst du, wie du Manychat und andere Messenger-Tools datenschutzkonform, kundenfreundlich und abmahnsicher einsetzt. Plus: Die wichtigsten Dos & Don’ts für dein skalierbares Online-Business.


Was ist Manychat und warum nutzen es viele Online-Unternehmer:innen?

Manychat ist ein beliebtes Tool, um Facebook Messenger, Instagram DMs oder WhatsApp für automatisierte Gespräche mit Kund:innen zu nutzen.
Typische Anwendungsfälle:

  • Begrüßungssequenz für neue Follower oder Newsletter-Abonnenten
  • Kurze Launch-Strecken, Mini-Kurse oder Freebie-Auslieferungen
  • Reminder, Umfragen oder individuelle Produktberatung

All das funktioniert mit Chatflows, Triggern und Automationen – aber jede Nutzerinteraktion bedeutet auch: Verarbeitung personenbezogener Daten.


Die rechtlichen Spielregeln für Messenger-Marketing

DSGVO – Das gilt auch bei Manychat!

Sobald du personenbezogene Daten (z.B. Name, Nutzer-ID, Nachrichtenverlauf) sammelst, gilt die DSGVO.
Daraus ergeben sich:

  • Informationspflichten (Wer ist verantwortlich? Wofür werden die Daten genutzt?)
  • Nachweispflicht für eine wirksame Einwilligung (Opt-In)
  • Recht auf Widerruf und Löschung (Abmeldemöglichkeit bei jedem Funnel)

TIPP: Nenne Manychat/andere Tools klar in deiner Datenschutzerklärung und erkläre, wie und warum Chatverläufe gespeichert werden.


Einwilligung / Opt-In – so geht’s rechtssicher

Vor der ersten werblichen Nachricht MUSST du die aktive Einwilligung einholen.
Das heißt:

  • Keine Einladung zu einer Launch-Serie oder Werbung ohne vorherigen Hinweis und Einwilligung
  • Am besten Double-Opt-In verwenden (Nutzer bestätigt aktiv, dass er Nachrichten empfangen möchte)

Achtung:
Bereits das Versenden eines PDF-Downloads oder News zu Launches gilt als Werbung – spielt also rechtlich keine Rolle, ob “nur” eine Info oder direkt ein Produkt verkauft wird.


Double-Opt-In: Sicherheit für dich und deine Kund:innen

Viele Chatbots und E-Mail-Tools bieten Double-Opt-In automatisch an. Beim Messenger/WhatsApp muss der Ablauf individuell sicher gestellt werden:

  • Erst nach der Einwilligung (zum Beispiel durch einen Button oder Link “Ich möchte Infos erhalten!”) darfst du die Marketingkommunikation starten.
  • Dokumentiere die Einwilligung (Zeitpunkt, Kanal, Inhalt)!
  • Füge einen klar sichtbaren Abmelde-Befehl (“STOP”, “Abmelden” o.ä.) in jeden Chatflow ein.

Impressum und Abmeldemöglichkeit: Pflicht, auch im Messenger

Messenger-Kampagnen und Chatverläufe brauchen, wie E-Mails, ein Impressum und die Option zum Opt-out:

  • Verlinke dein Impressum in der Willkommensnachricht oder im Profil.
  • Informiere, wie sich Nutzer:innen abmelden können – am besten automatisiert mit Befehlen wie “Stopp”.

Tracking, Künstliche Intelligenz und besondere Risiken

Viele Messenger-Tools bieten Tracking, Analyse & KI-generierte Nachrichten an.
Hier gilt:

  • Nutzer müssen über Tracking und Speicherzweck klar informiert werden.
  • Nutze KI-Texte und Vorlagen mit Augenmaß: Lasse keine sensiblen Kundendaten von externen Systemen auswerten.
  • Verzichte auf insgesamte Datenansammlungen und Export der Kontakte für andere Zwecke außer Messenger/Newsletter – das ist rechtlich oft riskant.

Die größten Abmahnfallen im Messenger-Marketing

  1. Messenger-Nachrichten ohne ausdrückliches Opt-In (Einwilligung)
  2. Keine oder unklare Datenschutzerklärung
  3. Abmeldefunktion fehlt oder ist versteckt
  4. Werbliche Nachrichten nach Abmeldung
  5. Verwendung von Daten für andere Zwecke (z. B. E-Mail-Weiterleitung ohne Zustimmung)

FAQ: Rechtssicherer Einsatz von Manychat & Co.

Brauche ich wirklich ein Opt-In für jede Messenger-Nachricht?
Für alle Nachrichten mit Werbeanteil oder regelmäßigen Infos: Ja! Für rein technische/servicerelevante Nachrichten kann die Schwelle niedriger liegen, aber im Zweifel lieber einholen.

Was muss ich in der Datenschutzerklärung angeben?
Explizite Nennung von Manychat und allen eingesetzten Messenger-Tools. Struktur, Datenfluss, Zweck der Speicherung und Widerspruchsmöglichkeit gehören dazu.

Wie mache ich Double-Opt-In im Messenger?
Durch Sequenzen: Nutzer:innen klicken erst nach explizitem Hinweis auf einen Bestätigungsbutton (“Ich will Nachrichten erhalten!”), erst dann starten Funnel oder Serie.


Fazit: Chatten, skalieren, sicher bleiben!

Mit einem Messenger-Bot kannst du dein Online-Business beschleunigen, Leads gewinnen und Prozesse automatisieren – vorausgesetzt, du beachtest die Spielregeln der DSGVO, holst Einwilligungen ein und wirst deiner Informationspflicht gerecht.

Nicht vergessen:

  • Opt-In und klare Nutzerinfo sind Pflicht.
  • Abmeldung und Impressum dürfen nie fehlen.
  • Lieber auf Nummer sicher gehen und regelmäßig Prozesse prüfen!

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