Du hast wahrscheinlich schon davon gehört: Die GEMA hat gegen OpenAI vor dem Landgericht München gewonnen. Klingt erstmal dramatisch – aber bevor du jetzt in Panik verfällst und denkst, du darfst ChatGPT nie wieder anfassen: Atmen. Ich erkläre dir ganz genau, was da passiert ist und vor allem, was das konkret für dich und deine Content-Erstellung bedeutet.
Erstmal die wichtigsten Fakten zum Urteil
Das Landgericht München hat entschieden, dass OpenAI mit ChatGPT gegen Urheberrechte verstoßen hat. Aber (und das ist mega wichtig) das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. OpenAI wird mit ziemlicher Sicherheit in Berufung gehen. Ich gehe sogar davon aus, dass das Ganze durch alle Instanzen wandert und am Ende vielleicht sogar der Europäische Gerichtshof ein Wörtchen mitzureden hat.
Warum? Weil es hier nicht nur um deutsches Recht geht, sondern um europäische Richtlinien zum Urheberrecht. Das Thema ist so brisant und neu, dass sich das vermutlich noch Jahre durchziehen wird.
Trotzdem ist das Urteil mega spannend: Es ist eines der ersten europaweit zu diesem Thema und definitiv das erste in Deutschland. Wenn du Zeit hast, lies dir die ersten 20 Seiten mal durch. Da wird richtig gut erklärt, wie Large Language Models technisch funktionieren. Hier gehts zum Volltext des Urteils.
Worum ging es konkret?
Die GEMA vertritt als Verwertungsgesellschaft die Rechte von Künstlern. In diesem Fall ging es um 9 Liedtexte – u.a. von Herbert Grönemeyer, Reinhard Mey, Rolf Zuckowski. Du kennst die Lieder garantiert. “Die Weihnachtsbäckerei” war zum Beispiel dabei.
Die GEMA hat mit verschiedenen Accounts getestet, was passiert, wenn man ChatGPT (konkret die Modelle GPT-4 und GPT-4o) nach diesen Liedtexten fragt. Und siehe da: Das Modell hat die Texte nahezu wortgenau ausgespuckt.
Das ist das Problem. Denn eigentlich arbeiten Sprachmodelle stochastisch – sie berechnen Wahrscheinlichkeiten. Dass dabei so spezifische, poetische Liedtexte rauskommen, ist extrem unwahrscheinlich. Es sei denn…
OpenAIs Verteidigung: Data Mining ist erlaubt
OpenAI hat argumentiert: “Wir haben die Texte nicht gespeichert, sondern nur gelernt. Wir haben Webseiten gecrawlt – das ist Data Mining und das ist gesetzlich erlaubt.”
Stimmt grundsätzlich. Das Urheberrechtsgesetz erlaubt Data Mining zu Forschungszwecken.
Aber: Unter den meisten dieser Songtexte im Netz stand “Urheberrechtlich geschütztes Material”. Und genau das hätte nicht einfach so verwendet werden dürfen.
Noch ein spannender Punkt: Das Training dieser Modelle fand statt, lange bevor wir alle überhaupt wussten, dass es ChatGPT geben wird. Das heißt, auf unseren Websites fehlt ein Vorbehalt zum Training von KI in der Regel komplett.
Mein Tipp für dich:
Nimm in dein Impressum (und idealerweise auch in deine AGB) einen Vorbehalt auf, dass deine Inhalte nicht für KI-Training verwendet werden dürfen. Du kannst das sogar in deinen HTML-Code einpflegen. Wenn du bei mir Mandantin bist und ich in den letzten Monaten deine AGB geschrieben habe, steht das schon drin.
Die Entscheidung: Memorisierung statt Lernen
Das Gericht hat gesagt: Das ist keine normale “Lernleistung” des Modells, sondern Memorisierung – also aktives Speichern. Und das geht weit über erlaubtes Data Mining hinaus. Das ist eine Vervielfältigung und damit ein Urheberrechtsverstoß.
OpenAI konnte nicht beweisen, dass die Texte nirgendwo gespeichert sind. Und das Gericht hat den Anscheinsbeweis herangezogen: Poesie gehört nicht zum normalen Sprachgebrauch. Wenn ein Modell komplette Liedtexte wortgenau ausgibt, muss es die gespeichert haben.
Das Gericht hat zwei Verstöße festgestellt:
- Die Memorisierung selbst – das Speichern der geschützten Texte
- Der Output – das Ausgeben der geschützten Texte auf Anfrage
Und OpenAI wurde unter anderem verurteilt, diese Inhalte zu löschen.
Okay, aber was hat das mit DIR zu tun?
Du betreibst kein Large Language Model. Du bist nicht OpenAI. Warum sollte dich das interessieren? Weil du ChatGPT oder andere KI-Tools vermutlich für deine Content-Erstellung nutzt. Und hier wird’s relevant.
Störerhaftung: Auch Nutzer können haften
Im deutschen Urheberrecht gibt es die Störerhaftung. Das bedeutet: Auch wenn du nicht direkt die Urheberrechtsverletzung begehst, kannst du haften, wenn du dazu beiträgst.
Konkret: Wenn du ChatGPT aufforderst, dir einen geschützten Liedtext zu geben, und du veröffentlichst den dann, könntest du als Störerin haften.
Ich habe das übrigens spaßeshalber mit verschiedenen Modellen getestet. Nicht alle haben da saubere Schutzmechanismen. Bei manchen funktioniert es immer noch, geschützte Inhalte abzurufen.
Was bedeutet das für deine Content-Erstellung?
Lass uns konkret werden. Was musst du jetzt beachten?
1. Vorsicht bei Prompts wie “Schreib wie…”
Wenn du Prompts verwendest wie:
- “Lass dich bei der Formulierung inspirieren von [bekannter Künstler]”
- “Schreib so ähnlich wie [bekannte Person]”
- “Das soll klingen wie…”
Dann wird’s gefährlich. Denn genau das kann dazu führen, dass der Output urheberrechtlich geschützte Inhalte enthält – die nicht von dir stammen.
2. Das war schon vorher so
Übrigens ist das nichts Neues durch dieses Urteil. Es war schon immer so: Wenn du einen Output veröffentlichst, der 1:1 urheberrechtlich geschütztes Material enthält, darfst du das nicht. Das Urteil hat uns nur nochmal mit der Nase drauf gestoßen, dass das wirklich ernst ist.
3. Kein Urheberrecht an reinem KI-Output
Noch was Wichtiges: An dem, was die KI generiert, hast du grundsätzlich kein Urheberrecht. Auch nicht, wenn du super clever gepromptet hast.
Urheberrecht entsteht nur in der Zusammenarbeit von KI und deinem menschlichen Gehirn. Aber nicht, wenn du einfach nur promptest und 1:1 übernimmst.
Meine konkreten Empfehlungen für dich
Option 1: Bulletpoints statt Fließtext
Lass dir von der KI Stichpunkte oder eine Struktur geben – und schreib den Fließtext dann selbst. Das ist die sicherste Variante, weil du dann wirklich deine eigenen Worte verwendest.
Option 2: Gut trainierte KI + Plagiatsprüfer
Wenn du die KI schon so gut auf dich trainiert hast, dass sie wirklich nach dir klingt (und nicht nach irgendwem anders), und du die Texte übernehmen willst:
Lass einen Plagiatsprüfer drüber laufen. Check wirklich nochmal gegen, ob da nicht doch irgendwo ein Plagiat drin sein könnte. Das Thema kennen wir alle aus Doktorarbeiten-Skandalen. Fairerweise passiert sowas auch einfach mal aus Versehen.
Aber mittlerweile ist das mit Ansage. Wir wissen, dass Large Language Models dieses Memorisierungs-Problem haben.
Option 3: Dokumentiere deinen Workflow
Das mache ich zum Beispiel so – und ich kann dir meinen Workflow ganz transparent zeigen:
- Ich lasse mir von meinem Assistenten aktuelle Rechtsthemen raussuchen
- Ich lasse mir ein Podcast-Skript in Bulletpoints erstellen
- Ich nehme den Podcast auf – dabei weiche ich ständig vom Skript ab, weil ich mit dir rede und nicht mit einem Computer
- Ich lasse das Transkript meines Podcasts erstellen (mein eigenes urheberrechtlich geschütztes Material!)
- Aus diesem Transkript lasse ich einen Blogartikel schreiben, der meine Wortwahl übernimmt
- Ich schmücke den Artikel noch aus und checke nochmal gegen
- Ich lasse einen Plagiatsprüfer drüber laufen
- Dann generiere ich daraus noch kleinere Contentpieces (für Pinterest zum Beispiel) und Newsletter
Der Schlüssel: Meine Wortwahl ist der Ankerpunkt, nicht irgendwas anderes.
Das Wichtigste zum Schluss
Wir müssen im Hinterkopf behalten: Es ist noch nicht ganz klar, wann und wie genau Memorisierung in neuronalen Netzen stattfindet. Die Forscher sind da noch dran. Die Technologie macht Dinge, die wir nicht komplett greifen können.
Das heißt: Es könnte jederzeit passieren, dass der Output, den du bekommst, in Teilen urheberrechtlich geschützt ist – und zwar nicht von dir und nicht von OpenAI, sondern von irgendeinem dritten Künstler.
Deswegen:
✅ Pass auf, wie du promptest
✅ Pass auf, was du veröffentlichst
✅ Nutze Plagiatsprüfer
✅ Dokumentiere deinen Workflow
Das galt vorher schon. Dieses Urteil ist nur der Friendly Reminder, das auch wirklich ernst zu nehmen.
In diesem Sinne: Nutze KI weiter für deine Content-Erstellung – aber mit Hirn und Vorsicht.
Disclaimer: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und dient ausschließlich der Information.

