FernUSG 2025: So schützt du deine Online-Kurse und Coachings rechtssicher vor bösen Überraschungen

Dein kompletter Guide für selbstbewusste Unternehmerinnen


Erinnerst du dich an das erste Mal, als du einen eigenen Online-Kurs entworfen hast? Wow, ich weiß noch genau, wie aufregend das war! Aber als plötzlich das Thema Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) auf dem Tisch lag und ich klar hatte, wie gravierend die Folgen einer falschen Einschätzung sein können, fiel es mir wie Schuppen von den Augen: Hier entscheidet sich, ob dein Herzensprojekt zum Erfolgs-Booster oder zum teuren Abenteuer wird.

Dieses Gesetz ist 2025 brandaktuell – vor allem nach der neuen BGH-Rechtsprechung. Lass mich dir zeigen, wie du als Online-Coach, Beraterin oder Kursanbieterin den Überblick behältst und dein Business souverän absicherst.


Was ist das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) – und warum betrifft es (fast) jede Online-Unternehmerin?

Kurz und knapp: Das FernUSG schützt Teilnehmer:innen von Fernunterricht vor unseriösen Angeboten. Was früher Briefkurse waren, sind heute aufgezeichnete Online-Kurse, digitale Coachingprogramme, sogar Memberships. Nach aktueller BGH-Rechtsprechung greift das FernUSG unabhängig davon, ob du an Privatleute („B2C“) oder Unternehmer:innen („B2B“) verkaufst!

Das Gesetz gilt immer dann, wenn alle vier dieser Kriterien gleichzeitig gegeben sind:

  1. Du verlangst Geld für deinen Kurs
    (egal ob Einmalgebühr, Ratenzahlung oder Coins)
  2. Du vermittelst Wissen/Fähigkeiten aktiv
    (z.B. Mindset, Skills, Business-Aufbau)
  3. Deine Teilnehmer:innen lernen überwiegend orts- und/oder zeitversetzt
    (also: Videos, Downloads, Selbstlernmodule, Calls mit Aufzeichnung)
  4. Du kontrollierst oder prüfst den Lernerfolg
    (z.B. Tests, Aufgaben, Bescheinigungen, persönliche Auswertungen – laut BGH reicht schon die Möglichkeit einer individuellen Lernkontrolle!)

Wichtig:
Schon WENN die Chance besteht, Lernerfolg individuell zu prüfen (z.B. optionaler Abschluss-Check, individuelle Betreuung in Gruppen), reicht das dem BGH nach aus!


Was passiert, wenn du das FernUSG ignorierst? Die 3 größten Risiken:

1. Rückzahlungspflicht – Vertragsnichtigkeit

Alle Verträge über zulassungspflichtige Kurse OHNE ZFU-Zulassung sind NICHTIG. Bedeutet: Jede Kundin kann zu jedem Zeitpunkt das Geld zurückverlangen. Keine Verjährung, keine Grenze. Auch Jahre später!

2. Abmahnungen & Wettbewerbsrisiko

Sobald ein Wettbewerber ein nicht-zugelassenes Konzept entdeckt: teure Abmahnung, Unterlassung, Busgelder und eventuell Verkaufsstopp.

3. Kurs-Verkaufsstopp

Du darfst nach Abmahnung keinen einzigen Kurs mehr verkaufen, solange der Zulassungsstatus nicht geklärt ist. Das kann deinen Umsatz-Flow massiv blockieren.


ZFU-Zulassung: Wann brauchst du das amtliche Siegel?

Die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) prüft, ob dein Kurs didaktisch, wirtschaftlich und verbraucherfreundlich konzipiert ist. Fällt dein Angebot unter das FernUSG UND erfüllst du alle vier Kriterien, dann ist eine Zulassung PFLICHT. Kein „Probier-mal-aus“, sondern gesetzliche Voraussetzung!


Was ist (noch) zulassungsfrei – und wie kannst du das FernUSG souverän umgehen?

Mit ein paar strategischen Entscheidungen kannst du viele Online-Konzepte rechtssicher gestalten:

  • 1:1-Coaching (prozessbegleitend):
    Wenn du individuell berätst, keine vorgefertigten Lerninhalte lieferst oder keine explizite Lernerfolgskontrolle einbaust, greift das FernUSG oft NICHT.
  • Reine Live-Programme:
    Synchrones Lernen (alle Teilnehmer:innen, du als Trainerin live dabei, keine Aufzeichnung = kein späteres Nachlernen) ist meist zulassungsfrei.
  • Wissens- und Impulsformate ohne Prüfung:
    Produkte wie meine Legal Bootcamp– oder Legal Quickies, bei denen KEIN individuelles Feedback/Prüfung möglich ist, sind strategisch so gestaltet, dass keine ZFU-Pflicht entsteht – und laufen unter reiner Wissensvermittlung.
    → Hier findest du mehr dazu:
    Legal Bootcamp | Legal Quickies

FAQ – typisches Online-Business Mindfucks & Mythen rund ums FernUSG (2025-Edition)

„Mein Kurs ist zu klein, da schaut eh niemand hin!“
Leider falsch: Schon EINE Teilnehmerin kann – selbst Jahre später – ihr Geld zurückverlangen!

„Ich verlange ja nichts, es ist ein Freebie.“
Stimmt teilweise. Nur wirklich kostenlose Angebote (z.B. rechtssicherer Produktprototyp oder Community-Formate wie Legal Lichtblick) sind komplett zulassungsfrei.

„Ich lasse meinen Kurs einfach nachträglich zertifizieren.“
Achtung: Das Recht auf Rückerstattung für Altverträge bleibt trotzdem bestehen!

„Aber ich will flexibel Lernerfolgskontrolle einbauen – und trotzdem sicher sein?“
Sofort individuelle Rechtsprüfung machen lassen, bevor du live gehst!


Empowered Checkliste für selbstbewusste Unternehmerinnen

  1. Kursmodell ehrlich prüfen:
    Sind ALLE vier FernUSG-Kriterien erfüllt?
  2. Wenn ja:
    ZFU-Pflicht prüfen (oder Modell umbauen: z.B. Live-Anteile erhöhen, Lernerfolgskontrolle rausnehmen)
  3. Kommuniziere deine Zertifizierung sichtbar
    (oder erkläre glasklar, warum du keine brauchst)
  4. Mach deine Bedingungen (auch für 0-Euro-Produkte!) transparent
    → Kunden wollen Sicherheit & Vertrauen.
  5. ACHTUNG:
    Lass dein individuelles Kursmodell immer im Rahmen einer persönlichen Rechtsberatung checken – z.B. im Legal Talk.
    (Das Legal Bootcamp und Legal Quickies bieten KEINE individuelle Prüfungen!)

Rechtssicher online wachsen – mein Praxistipp:

Transparenz und selbstbewusstes (Vorab-)Handeln zahlen sich doppelt aus: Du hebst dich von Wettbewerberinnen ab UND schläfst nachts entspannter. Lieber vorab den Legal Talk wahrnehmen und einen glasklaren Rechts-Check machen – das ist der entscheidende Gamechanger auf Augenhöhe, wenn du auf nachhaltigen, skalierbaren Erfolg setzt.

Hier geht’s direkt zum Legal Talk & individuelle Rechtsberatung.


Zusammenfassung: 5 Take-Aways für deinen Entscheidungsboost

  • FernUSG gilt auch für Online-Business und B2B – nicht nur für Privatkunden!
  • Verträge ohne ZFU-Zulassung sind NICHTIG und führen zu Rückzahlungsanspruch ohne Frist.
  • Es zählt die theoretische (!) Möglichkeit individueller Lernerfolgskontrolle.
  • Passive Selbstlernprodukte sind NUR dann safe, wenn keine Prüfung/Rückkopplung eingebaut ist.
  • Für deinen rechtskonformen Durchbruch: Mach den Legal Talk zum Pflichttermin!

Sichere deine Zukunft, sei führungsstark und entscheidungsfreudig.
Und wenn du Fragen hast, stelle sie gern kostenlos in meinem Legal Lichtblick / Telegram-Channel – ich begleite dich, Schritt für Schritt!


P.S.: Wünschst du einen individuellen Check deines Kursmodells? Dann buche jetzt deinen Legal Talk. Und falls du noch tiefer einsteigen willst, findest du die wichtigsten Impulse kompakt im Legal Bootcamp. Bitte beachte: Dort keine Einzelfallprüfung!